Geschäftsbedingungen 1) Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. 3) Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das City Club Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten. 4) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 12 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das City Club Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. 5) Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung. 6) Der Leistungsnehmer erwirbt *keinen* Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das City Club Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen. *7)* *Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements behält sich das City Club Hotel vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:* * a) bis 40 Tage vor Ankunft: Keine Kosten* * b) 39 bis 30 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen / Arrangements* * c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistungen / Arrangements* * d) 13 bis 2 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen / Arrangements* * e) 1 Tag vor Ankunft: 80% der vereinbarten Leistungen / Arrangements* * f) 0 Tage vor Ankunft: 85% der vereinbarten Leistungen / Arrangements* Umfassen die Vereinbarungen mehr als 250 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage. Das City Club Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelungen den errechneten Betrag zu zahlen. 8) Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, dem City Club Hotel bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. 9) Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. 10) Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des City Club Hotel. Verschweigt der Besteller / Veranstalter gegenüber dem Citey Club Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das City Club Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7) zu berechnen. 11) Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. *12)* *Kreditkarten (Amexco, Diners, Eurocard, Visa, JCB, Air plus) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise sind.* 13) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das City Club Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer. 14) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 15) Gerichtsstand ist Oldenburg. *Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:* 16) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. 17) Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke. 18) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung des City Club Hotels. 19) Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. 20) Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des City Club Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des City Club Hotels, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldensnachweis. 21) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofern beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. 22) Vereinbarte Vermittlungs- oder Buchungsprovisionen sind grundsätzlich erst nach Erhalt der Provisionsrechnung und Eingang der Zahlung der in Anspruch genommenen Leistungen fällig. Antares Hotel -- Staugraben 8 -- 26122 Oldenburg Telefon (0441) 92 25-0 -- Telefax (0441) 92 25-100